Allgemein gesehen dient das Übergabeprotokoll allein dazu den Istzustand eines Objektes festzuhalten, um bei eventuell folgenden Streitigkeiten auf eine Diskussionsgrundlage zurückgreifen zu können. Natürlich wird hier das Augenmerk auf unterschiedliche Punkte gelegt – je nachdem, ob Sie gerade Mieter/Käufer oder Vermieter/Verkäufer sind. Sicherlich sollte jedes Übergabeprotokoll alle relevanten Informationen für beide Seiten beinhalten und das wird auch meistens so gemacht. Aber trotzdem möchte ich Ihnen hier eine kleine Hilfe geben, welche Punkte aus der jeweiligen Sicht besonders wichtig sind.
Als Mieter oder Käufer
- Prüfen Sie, ob sich seit Ihrer letzten Besichtigung etwas im Objekt verändert hat und halten Sie fest, welche Dinge noch vom Vermieter/Verkäufer nachträglich zu erledigen sind und bis wann. (z.B. defekte Heizkörper überprüfen und ggf. reparieren lassen)
- Nehmen Sie alle Schlüssel (und ggf. Schlüsselkarten) in Empfang und haken Sie nach, ob noch weitere Schlüssel im Umlauf sind.
- Halten Sie die Zählerstände von Wasser (kalt/warm), Gas/Öl und Strom fest, indem Sie auch die Zählernummern notieren.
- Lassen Sie sich die bisherigen Energielieferanten nennen, um ggf. Verträge zu übernehmen.
- Fotografieren Sie sämtliche Schäden (z.B. im Parkett, in den Fliesen) in Mietwohnungen, damit Sie bei Auszug nicht zu deren Wiederherstellung genötigt werden.
- Klären Sie, ob es spezielle Hausordnungen oder Vereinbarungen mit den Nachbarn gibt (z.B. Winterdienst).
- Dies ist der Zeitpunkt, um noch alle offenen Fragen zu klären, welche nicht im Miet- oder Kaufvertrag zur Sprache gekommen sind!
Als Vermieter oder Verkäufer
- Prüfen Sie die genaue Anzahl der übergebenen Schlüssel.
- Halten Sie die Zählerstände von Wasser (kalt/warm), Gas/Öl und Strom fest, indem Sie auch die Zählernummern notieren.
- Fragen Sie, ob die Energielieferanten übernommen werden oder ob Sie die Lieferung einstellen lassen sollen. Lassen Sie sich von Ihrem Energielieferanten eine Abschlussrechnung geben.
- Vereinbaren Sie ggf. mit dem Mieter/Käufer, dass er bis zu einem gewissen Datum Ihnen die Ummeldung zu beweisen hat.
- Übergeben Sie die Hausordnung oder weisen Sie schriftlich auf bestimmte Vereinbarungen hin, damit diese ggf. später angemahnt werden können.
- Im Kauffall überreichen Sie die Abschlussrechnung in welcher noch ausstehende, aber schon im Voraus bezahlte, Dienstleistungen privat dem neuen Eigentümer in Rechnung gestellt werden (z.B. anteilige Hausversicherung, Grundsteuer oder Gärtnerleistung usw.).
Neben den Eckdaten der Immobilie sollten selbstverständlich die kompletten Kontaktdaten der beiden Parteien nicht fehlen. Der Makler taucht hier eigentlich nur als objektiver Beobachter/Zeuge auf. Sind Sie unsicher, wenden Sie sich an Ihren Makler oder einen Rechtsanwalt.
Sie sollten die Wichtigkeit der Übergabe nicht unterschätzen, denn alle Dinge die bis dahin und währen dieser nicht erwähnt wurden, sind im Streitfall auch nicht einklagbar (es sei denn, sie sind arglistig verschwiegen worden).